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13 Jun |
Abgeltungssteuer auf Zertifikate Stichtag 30. Juni 2008 Allgemein
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Ab dem nächsten Jahr wird in Deutschland eine neue Form der Kapitalbesteuerung eingeführt. Anstelle des bislang gültigen Halbeinkünfteverfahrens und einer 12-monatigen Spekulationsfrist wird mit der Abgeltungssteuer eine pauschale Erlöse-Besteuerung von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer eingeführt. Abweichend von der Regelung für Zinseinkünfte, Aktienerträge und Investmentfonds müssen Zertifikate Besitzer bereits spätestens bis zum 30. Juni 2008 in Zertifikate investiert haben um es zu einem späteren Zeitpunkt abgeltungssteuerfrei veräußern zu können.
Abgeltungssteuer Sonderregelung für Zertifikate
Dafür wurde eigens eine gesetzliche Sonderregelung geschaffen, die Veräußerungsgewinne aus Zertifikaten welche nach dem 1. Juli 2009 realisierte werden in jedem Fall steuerpflichtig stellt. Wer der Besteuerung entgehen will, sollte sich als binnen der nächsten 14 Tage für ein Investment in Zertifikate entscheiden und darauf achten diese rechtzeitig vor dem Stichtag im Jahr 2009 wieder zu veräußern ohne die 12-monatige Haltefrist zu unterschreiten.
Die Sonderregelung für Zertifikate war vom Gesetzgeber eigens initiiert worden um Zertifikate Emittenten keine Möglichkeit zu bieten durch lang laufende oder besonders ausgefallene Anlageideen die Steuerpflicht zu umgehen. Vor allem vermögende Anleger werden dies mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehen – anstelle der bislang üblichen Besteuerung der Erträge zum Einkommensteuersatz erhalten sie durch den einheitlichen Steuersatz von 25% einen reduzierten Steuersatz. Durch die sofortige Besteuerung der Erträge und der Nicht-Verrechenbarkeit mit Verlusten aus anderen Geschäften wird der kleine Vorteil des geringeren Steuersatzes allerdings schnell wieder zunichte gemacht.
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